Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kommissionsverkäufe

AGB für den Kommissionsverkauf

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BOGA LUXURY BAGS gelten die folgenden besonderen Bedingungen.

1. Vertragspartner, Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag wird mit BOGA LUXURY BAGS (nachfolgend ‚Versender’ genannt) abgeschlossen.

Der Vertrag kommt zustande durch Akzeptieren der AGB für den Kommissionsverkauf durch den Besitzer des Produktes (nachfolgend ‘Kommittent’).

2. Gegenstand des Kommissionsverkaufs

Versender und Empfänger vereinbaren vor Abschluss des Vertrages einen Auszahlungspreis der Ware in Kommission für den Empfänger.Der Empfänger garantiert, dass er der rechtmäßige Eigentümer der dem Absender übergebenen Waren ist.

3. Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, ist aber mindestens 30 Tage gültig. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung kann per Email eingehen an contact@bogaluxurybags.com

Nach Vertragsbeendigung hat der Kommissionär die noch in seinem Besitz befindliche Kommissionsware dem Kommittenten zu übergeben.

4. Übergabe und Verwahrung

Das Kommissionsgut verbleibt bis zur vertragsgemäßen Weiterveräußerung durch den Kommissionär nach den Vorgaben dieses Vertrages im Eigentum des Kommittenten. Der Kommissionär ist verpflichtet, das Kommissionsgut sorgfältig und getrennt von anderen Waren aufzubewahren sowie vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Der Kommissionär ist verpflichtet, das Kommissionsgut auf dem Postweg und in der Lagerung ausreichend zu versichern und im Falle eines Zugriffs Dritter auf das Kommissionsgut den Kommittenten unverzüglich zu informieren.

Das Kommissionsgut verbleibt mindestens einen Monat nach Eintreffen unter der Obhut des Kommissionärs und kann danach vom Kommittenten nach einer fristgerechten Kündigung (siehe 3) zurückgefordert werden.

5. Aufgaben und Pflichten des Kommissionärs

Der Kommissionär verkauft das Kommissionsgut im eigenen Namen im Auftrag des Kommittenten. Das Kommissionsgut wird ausschließlich per Vorkasse an den jeweiligen Käufer verkauft und übergeben.

Der Kommissionär wird gemäß den Weisungen des Kommittenten handeln, der festlegt zu welchem Preis das Kommissionsgut verkauft werden soll. Dies soll zu dem vertraglich festgelegten Mindestpreisen geschehen. Der Kommissionär wird den Namen des Kommittenten gegenüber dem Erwerber geheim halten, es sei denn, der Kommittent willigt hierzu ein.

6. Provision

Der Kommissionär erhält für den erfolgten Verkauf eine Provision des jeweiligen vertraglichen Verkaufspreises. Die Provision beträgt:

30% des vertraglichen Verkaufspreises für eine Tasche im Wert von bis zu 5.000€.
25% des vertraglichen Verkaufspreises für eine Tasche im Wert von 5.001€ bis 15.000€.
20% des vertraglichen Verkaufspreises für eine Tasche im Wert von mehr als 15.000€.
Es wird keine Provision fällig, wenn das Geschäft nicht zustande kommt. Dies gilt auch für das Recht des Käufers, den Artikel innerhalb der in der BOGALUXURYBAGS-Website ‚Allgemeine Geschäftsbedingungen’ angegebenen Frist zurückzugeben.

Der Kommissionär wird den Verkaufserlös des Kommissionsguts innerhalb von 10 Werktagen nach Ablauf des Widerrufsrechts des Kunden unter Abzug der Provision, sowie der von dem Vertrag ausgenommenen Versandkosten, an den Kommittenten auszahlen.

7. Haftung

Der Absender haftet, solange die Güter bei BOGA LUXURY BAGS gelagert oder zur/von BOGA LUXURY BAGS befördert werden.

8. DAC7 Implementierungsgesetz

Gemäß dem DAC7 Implementierungsgesetz muss der Kommittent alle angefragten Kundenstammdaten bereitstellen. Falls die Daten nicht bereitgestellt werden, behält sich BOGA LUXURY BAGS das Recht vor, die Annahme eines Kommissionsgeschäftes abzulehnen - oder fällige Zahlungen zu verzögern - bis die Daten eingereicht werden